Изменение автострахования: что мне следует учитывать при заключении нового договора? | Жизнь и Знания

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Berlin – [–>Bis zum 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Worauf ist dabei zu achten? AUTO BILD beantwortet die häufigsten Fragen!

Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Immer zum Jahresende, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Termin im Vertrag festgelegt wurde. Die Frist beträgt vier Wochen, daher der Stichtag 30. November. Haben Sie den Stichtag verpasst, sollten Sie auf der Jahresrechnung überprüfen, ob die Versicherung die Beiträge erhöht hat. Dann liegt nämlich Sonderkündigungsrecht vor. Mit Erhalt der Rechnung haben Sie dann vier Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen – auch noch nach dem 30. November.

Auf welche Leistungen sollte ich achten?

Achten Sie bei der Haftpflicht vor allem auf die Deckungssummen. Die gesetzlich geforderten Mindestsummen liegen bei 7,5 Millionen Euro bei Personen- und 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden. Die Deckungssumme Ihres Versicherungstarifs sollte jedoch deutlich über diesen gesetzlichen Mindestforderungen liegen. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von insgesamt 100 Millionen Euro. Die Kaskoversicherung sollte unbedingt auch bei Schäden greifen, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Bares Geld wert kann auch eine Neuwertentschädigung bzw. bei gebrauchten Fahrzeugen eine Kaufpreisentschädigung sein. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird der Neupreis bzw. Kaufpreis des Autos unabhängig vom Zeitwert erstattet – je nach Tarif noch bis zu zwei Jahre nach Zulassung. Auch ein erweiterter Schutz bei Wildschäden ist empfehlenswert. Bei Schäden durch Marderbiss sollten auch Folgeschäden abgedeckt sein – diese können nämlich sehr teuer sein.

Brauche ich eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist eine optionale Zusatzleistung der Haftpflicht. Sie greift bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland (anders als der Name vermuten lässt, nicht nur auf Mallorca). Die Deckungssummen der Versicherungen im Ausland sind oft sehr niedrig – die Mallorca-Police gleicht diese zu geringen Deckungssummen aus. Wer regelmäßig (z. B. im Urlaub) mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs ist, der sollte auf diese Leistung nicht verzichten.

Brauche ich wirklich eine Kaskoversicherung?

Zumindest eine Teilkaskoversicherung ist aber im Prinzip für fast jedes Auto zu empfehlen – Ausnahme sind Fahrzeuge mit sehr geringem Restwert (z. B. unter 1000 Euro). Die Teilkasko greift etwa bei Schäden durch Sturm, Diebstahl, Wild oder Marder, Glasbruch, Brand und Überschwemmung.

Eine Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden durch Vandalismus und selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Für Neuwagen ist die Vollkasko eigentlich ein Muss. Bei einer Kfz-Finanzierung oder einem Leasingvertrag ist sie zudem in der Regel vertraglich verpflichtend.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Durch eine Selbstbeteiligung können die Kosten für eine Kaskoversicherung gesenkt werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann vom Versicherten innerhalb bestimmter Stufen selbst gewählt werden. Sehr häufig wird eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko gewählt. Diese Höhe ist in den meisten Fällen ausreichend.

Darüber hinaus verringert sich der Versicherungsbeitrag oft nur noch geringfügig, deshalb lohnt sich eine noch höhere Selbstbeteiligung meistens nicht. Tipp: Nutzen Sie den Beitragsrechner auf der Internetseite Ihrer Versicherung oder auf einem Vergleichsportal, um zu überprüfen, welche Auswirkung die Selbstbeteiligung auf die Kosten der Kaskoversicherung hat.

Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl?

Werkstattbindung bedeutet, dass Kasko-Schäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers behoben werden müssen. Die Versicherung ist mit Werkstattbindung günstiger – vergleichen Sie, um welche Summe, und prüfen Sie, ob Ihnen diese Ersparnis den Verzicht auf eine freie Werkstattwahl wert ist. Bei Neu- und Leasingfahrzeugen ist die freie Werkstattwahl allerdings empfehlenswert. Denn beim Leasing und auch für Kulanzleistungen wird vom Hersteller oft der Besuch einer Vertragswerkstatt verlangt.

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