Im Dezember wird der Betrieb von Balkonsolaranlagen einfacher. Denn steckerfertige Mini-Solaranlagen bis zu einer bestimmten Leistung dürfen dann rein über einen normalen Schuko-Stecker laufen, solange die Einspeisung ins Stromnetz auf 800 Watt begrenzt ist.
Die zukünftige Grenze für Schuko-Solaranlagen: 960 Watt Modulleistung. Das ist übrigens der gleiche Stecker, der auch bei Waschmaschinen und Computern zum Einsatz kommt. Grundlage ist eine neue Norm des Verbandes der Elektrotechnik (VDE). Laut ADAC waren diese Stecker bisher zwar geduldet, jetzt sind sie auch normkonform. Viele Anlagen kommen bereits mit Schuko, davor waren meist Wieland-Stecker üblich.
Ein Haken sind aber die neuen Leistungsstufen. Nach Angaben des VDE sind bis 2000 Watt Modulleistung möglich, wenn ein Wieland-Stecker verwendet wird. Beim normalen Schuko-Stecker bleibt es bei der Grenze von 960 Watt Modulleistung.
Der klassische Schukostecker ist nun auch für Balkonkraftwerke normkonform
Eine Wieland-Steckverbindung wie sie häufig bei Balkonkraftwerken eingesetzt wird
Laut VDE sind beim Schuko-Betrieb zusätzliche Maßnahmen erforderlich: modifizierte Haushaltsstecker mit Schutzumhüllung, ein interner Trennschalter und eine galvanische Trennung im Wechselrichter. Die Norm gilt für komplette Systeme und legt Sicherheits- und Prüfanforderungen für Hersteller und Prüfstellen fest.
Verwaltungsaufwand bleibt gering
Unverändert gilt der vereinfachte Verwaltungsrahmen aus dem Solarpaket. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht, eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Das Marktstammdatenregister verweist bei Balkonkraftwerken auf die Grenzen von 2000 Watt Gesamtmodulleistung und 800 Watt Wechselrichterleistung, die bei der Registrierung einzuhalten sind.